Allgemeine Teilnahmebedingungen (Stand Juni 2026)
§ 1 Einleitung und Definition
Der „DecodePCS 2026 Datathon“ ist eine wissenschaftlich ausgerichtete Veranstaltungsreihe, in der interdisziplinäre Teams innovative Ansätze zur Analyse des Post-COVID-Syndroms (PCS) entwickeln. Im Mittelpunkt stehen die Anwendung von Methoden der Künstlichen Intelligenz, die Integration multimodaler Daten (z. B. klinische, psychometrische und omics-Daten), die Entwicklung digitaler Werkzeuge zur besseren Charakterisierung von PCS sowie der fachbezogene, interdisziplinäre Austausch. Ziel ist es, neue Erkenntnisse über klinische Subtypen, biologische Mechanismen und patientenorientierte Versorgungsansätze zu gewinnen und das interdisziplinäre Netzwerk aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern im Bereich Post-Covid zu stärken.
Der Zweite von zwei Datathons zu diesem Thema wird vom 19.-21.08.2026 in Mainz ausgetragen.
Veranstalter und Veranstaltungsort von DecodePCS 2026
ist das „IDG Institut für digitale Gesundheitsdaten RLP gGmbH“
Hechtsheimer Straße 37
55131 Mainz
06131 97175 0
Für den Datathon DecodePCS 2026 stehen Teilnehmenden Datensets aus Kohortenstudien sowie SARS-CoV-2-Surveillance- und Dokumentationssystemen über die Datenplattform PHAIEOM der Praivacy UG (Saarbrücken) zur Verfügung. Die PHAIEOM-Plattform ist eine hochsichere Cloud-Umgebung zur datenschutzkonformen Nutzung, Verwaltung und Analyse sensibler Gesundheits- und Forschungsdaten. Sie ermöglicht das kollaborative Arbeiten zwischen datenhaltenden Organisationen und Forschungspartnern und stellt den Nutzern isolierte, vorkonfigurierte Arbeitsumgebungen mit vertrauten Analysewerkzeugen zur Verfügung, in denen Daten sicher eingesehen, kombiniert und ausgewertet werden können.
Anhand der Datensets können Teilnehmende die vom Veranstalter bereitgestellten Challenges bearbeiten. Die Challenges werden über die Veranstaltungs- und Anmeldeseite (Eveeno), spätestens aber zu Beginn des Datathons veröffentlicht. Für eine schnelle Orientierung innerhalb der Datensets stellt der Veranstalter eine Plattform zum Abruf der Metadaten je Datenset bereit.
§ 2 Teilnahmebedingungen
Die Teilnehmenden organisieren sich eigenständig in Teams. Ein Team sollte mindestens 2, maximal 5 Teammitglieder haben. Ausnahmen sind nach Rücksprache möglich. Jedes Team bestimmt eine/n Sprecher*in, die/der als Ansprechperson für das Organisationsteam der Veranstaltung vor und während des Datathons fungiert.
Auch Einzelpersonen ohne Team sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Sie können sich als Einzelteilnehmende anmelden und sich am ersten Veranstaltungstag entweder einem bestehenden Team anschließen oder gemeinsam mit anderen Einzelpersonen ein neues Team bilden. Das Organisationsteam unterstützt vor Ort bei der Vermittlung und Teamfindung.
Die Anmeldung zur Teilnahme erfolgt über die Veranstaltungs- und Anmeldeseite Eveeno und durch die ernannte Teamsprecherin / den ernannten Teamsprecher. Die Teammitglieder werden durch die Teamsprecherin / den Teamsprecher über die Veranstaltungs- und Anmeldeseite eingetragen. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, im Anmeldeformular vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Nach Eingang der Anmeldung erhält die anmeldende Person eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
Anmeldeschluss ist der 17.08.2026.
Die Teilnahmeplätze sind begrenzt auf 50. Der Veranstalter vergibt die Teilnahmeplätze nach freiem Ermessen.
Sollte die maximale Teilnehmerzahl erreicht sein, können Interessierte auf eine Warteliste gesetzt werden.
Vor und während des Datathons stellt der Veranstalter ein Organisationsteam. Das Organisationsteam setzt sich aus Mitarbeitenden des Veranstalters, Praivacy UG und der Universitätsmedizin Mainz zusammen. Das Organisationsteam steht den Teilnehmenden auch während des Datathons für Fragen und technische Unterstützung zur Verfügung.
Änderungen in der Teamzusammensetzung sind dem Organisationsteam mitzuteilen.
Am Tag des Veranstaltungsbeginns überprüfen Mitarbeitende aus dem Organisationsteam die Identität der Teilnehmenden durch ein Ausweisdokument. Nach Feststellung der Übereinstimmung zwischen den Personendaten auf der Teilnehmerliste und dem Ausweisdokument werden der teilnehmenden Person die Zugangsdaten zur Datenplattform PHAIEOM ausgehändigt.
Am ersten Veranstaltungstag gibt das Team ebenfalls bei der Anmeldung an, welche Challenge/s bearbeitet wird/ werden.
Die Teilnehmenden sind dafür verantwortlich, eigenes Equipment wie Laptops, Ladegeräte und weiteres Arbeitsmaterial zum Datathon mitzubringen. Viele der Arbeitsplätze sind bereits mit mindestens einem Monitor ausgestattet, der von den Teilnehmenden verwendet werden kann. Zusätzlich steht eine begrenzte Anzahl an größeren Bildschirmen für Teams zur Verfügung und können zeitweise verwendet werden.
§ 3 Daten und geistiges Eigentum
Während des Datathons werden den Teilnehmenden Datensets zur Bearbeitung der Challenges zur Verfügung gestellt. Dazu gehören:
- Populationsbasierte prospektive Kohortenstudien der Präventiven Kardiologie und Medizinischen Prävention am Zentrum für Kardiologie und der Klinischen Epidemiologie und Systemmedizin am Centrum für Thrombose und Hämostase (CTH) der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz:
- Die Gutenberg-COVID-19-Studie ist eine bevölkerungsbasierte Gesundheitsstudie in der Rhein-Main-Region, die seit 2020 den Einfluss der COVID-19-Pandemie auf Gesundheit, Lebensqualität und Krankheitsverläufe untersucht – mit besonderem Fokus auf Langzeitfolgen wie dem Post-COVID-Syndrom.
- Die Gutenberg-Post-COVID-Studie (GPC) ist eine klinisch-epidemiologische Folgeuntersuchung der Gutenberg-COVID-19-Studie und widmet sich der systematischen Erforschung von Ursachen, Risikofaktoren und Langzeitfolgen des Post-COVID-Syndroms in der Allgemeinbevölkerung der Rhein-Main-Region.
- Populationsbasierte Kohortenstudien des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) im Rahmen des Nationalen Pandemie Kohorten Netzes (NAPKON):
- Die COVIDOM-Studie ist eine populationsbasierte, multizentrische Gesundheitsstudie, die seit 2020 die langfristigen gesundheitlichen Folgen einer SARS-CoV-2-Infektion untersucht. Im Fokus stehen die systematische Erfassung von Folgeerkrankungen, die Identifikation von Risikofaktoren sowie die Erforschung von Ursachen, Ausprägungen und Langzeitverläufen des Post-COVID-Syndroms.
- Daten aus rheinland-pfälzischen Surveillance- und Dokumentationssystemen:
- Das SARS-CoV-2-Abwassermonitoring in Rheinland-Pfalz ist ein bevölkerungsunabhängiges Surveillance-Instrument zur frühzeitigen Erkennung und kontinuierlichen Beobachtung von Infektionsdynamiken durch die Analyse von Virusvarianten im kommunalen Abwasser.
- Daten aus der Impfdokumentation zur staatlichen, rheinland-pfälzischen SARS-CoV-2-Impfkampagne zu verabreichten Impfstoffen, zeitlichen Verläufen und Impfreaktionen während und nach der Impfung
Die aufgelisteten Datensets werden den Teilnehmenden ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung der Challenges im Rahmen des DecodePCS 2026 Datathons auf der Datenplattform PHAIEOM der Praivacy UG bereitgestellt. Ein Download der Daten ist nicht möglich. Die Plattform PHAIEOM stellt auch die Analyseumgebung dar. Den Teilnehmenden werden Python und R zur Verfügung gestellt. Teilnehmende Teams können sich vorab beim Organisationsteam mit einer Auflistung der benötigten R-Pakete melden. Während des Datathons können weitere Pakete geladen werden.
Den Teilnehmenden ist es untersagt, Foto-, Film- oder Bildschirmaufnahmen der bereitgestellten Daten oder Analyseumgebungen anzufertigen sowie Inhalte ganz oder teilweise händisch abzuschreiben, zu kopieren oder auf sonstige Weise zu reproduzieren.
Die Teilnehmer verpflichten sich, die bereitgestellten Daten nur im Rahmen des Datathons zu verwenden und sie mit dem Ende der Veranstaltung zu löschen. Die Löschungsverpflichtung betrifft auch alle Daten, die die Teilnehmer aus den ursprünglichen Daten erzeugt haben.
Zu den einzelnen Datensätzen werden jeweils Metadatenkataloge auf der Metadatenplattform MICA bereitgestellt, um den Teilnehmenden Orientierung zu den Datasets zu geben. Darüber hinaus stehen Mitglieder des Organisationsteams für Fragen zur Verfügung.
Alle während des Datathons erarbeiteten Ergebnisse und deren Weiterentwicklungen verbleiben im Eigentum der Projektleitung von EPIC-AI an der Universitätsmedizin Mainz. Die Teilnehmenden räumen der Projektleitung ein unbefristetes, ausschließliches, unwiderrufliches und unentgeltliches Nutzungsrecht an den von ihnen im Rahmen des Datathons produzierten Inhalten ein. Die Projektleitung von EPIC-AI ist berechtigt, die Ergebnisse für wissenschaftliche, akademische und nicht-kommerzielle Zwecke weiterzuentwickeln, auszuwerten, zu veröffentlichen und in Forschungsprojekte zu integrieren. Sofern einzelne Teilnehmende oder Teams im Rahmen des Datathons wissenschaftlich besonders relevante oder innovative Ansätze entwickeln, kann die Projektleitung diesen die Möglichkeit anbieten, die Arbeiten im Anschluss an den Datathon im Rahmen einer wissenschaftlichen Zusammenarbeit gemeinsam weiterzuentwickeln. Über Art, Umfang und Durchführung einer solchen Zusammenarbeit entscheidet die Projektleitung im Einzelfall. Sofern Ergebnisse des Datathons Grundlage gemeinsamer wissenschaftlicher Publikationen werden, können die beteiligten Teilnehmenden unter Berücksichtigung ihres wissenschaftlichen Beitrags und nach Maßgabe der jeweils geltenden Regeln guter wissenschaftlicher Praxis als Koautorinnen und Koautoren beteiligt werden. Ein Anspruch auf eine weiterführende Zusammenarbeit, Koautorenschaft oder Veröffentlichung besteht jedoch nicht.
Die Teilnehmenden garantieren, dass alle von ihnen eingebrachten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen verletzen. Sie stellen den Veranstalter insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
§ 4 Verhaltensregeln
Die Teilnehmenden verpflichten sich zu einem fairen, transparenten und wissenschaftlich redlichen Verhalten. Es dürfen keine Plagiate, Datenmanipulationen oder Täuschungen vorgenommen werden.
Weiterhin verpflichten sich die Teilnehmenden zur vertraulichen und verantwortungsvollen Nutzung sensibler Gesundheits- und Forschungsdaten. Der Schutz der Privatsphäre und die Integrität der Daten haben höchste Priorität. Jegliche Weitergabe, externe Speicherung oder Nutzung der Daten außerhalb des vorgesehenen Datathon-Kontextes ist unzulässig. Dies gilt auch für aus den Originaldaten abgeleitete Datenprodukte.
Alle bereitgestellten Daten durch den Veranstalter sowie interne Informationen über die Projekte und beteiligten Institutionen sind vertraulich zu behandeln.
Die Teilnehmenden verpflichten sich, keine technischen Maßnahmen (z. B. Hacking, Umgehung von Zugriffskontrollen) anzuwenden, um unautorisierten Zugang zu Daten, Systemen oder Netzwerken zu erhalten. Es ist untersagt, schädliche Software oder unerlaubte Scripts zu verwenden.
Alle Teilnehmenden verpflichten sich zu einem respektvollen, diskriminierungsfreien, inklusiven und kooperativen Miteinander. Beleidigungen, Belästigungen oder abwertende Äußerungen – insbesondere aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung – werden nicht toleriert.
Innerhalb der Teams wird ein fairer und gleichberechtigter Austausch erwartet. Jedes Teammitglied trägt Mitverantwortung für die eingereichten Ergebnisse und das Verhalten gegenüber anderen Gruppen und dem Organisationsteam.
Bei Verstößen gegen diese Verhaltensregeln behält sich der Veranstalter vor, Teilnehmende vom weiteren Verlauf des Datathons auszuschließen.
Die Teilnehmenden wählen zu Veranstaltungsbeginn eine oder mehrere der ausgeschriebenen Challenges aus. Jede Challenge darf nur einmal pro Team bearbeitet werden. Eine gleichzeitige Bearbeitung mehrerer Challenges durch ein Team ist zulässig.
Der Datathon ist primär eine wissenschaftliche und kollaborative Veranstaltung. Die Teilnahme dient primär der Förderung von Forschung, Kreativität und interdisziplinärem Austausch. Jedes Team präsentiert seine Ergebnisse im Rahmen des vorgesehenen Abschlussformats am letzten Tag des zweiten Datathons (z. B. Pitch, Poster, Live-Demo oder Präsentation) vor einer vom Veranstalter benannten Jury. Die Jury bewertet die Beiträge anhand von Kriterien wie wissenschaftlicher Relevanz, Innovationsgrad, methodischer Qualität, Nachvollziehbarkeit der Ergebnisse, Potenzial für die weitere Forschung sowie Qualität der Präsentation. Die genaue Zusammensetzung der Jury und die Gewichtung der Bewertungskriterien werden von der Projektleitung von EPIC-AI und dem Organisationsteam festgelegt. Die Jury entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen über die Prämierung der besten Beiträge, die mit einem vom Veranstalter festgelegten Preis ausgezeichnet werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
§ 5 Keine Gewähr für die Richtigkeit von Daten
Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur, der Datenplattform oder der bereitgestellten Datensätze.
Die Teilnehmenden sind selbst für ihre mitgebrachte Hard- und Software (z. B. Laptops, Ladegeräte, Peripherie) verantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände während der Veranstaltung.
Für Inhalte Dritter, auf die im Rahmen der Veranstaltung oder Datennutzung verwiesen wird (z. B. externe Plattformen, Tools oder Literatur), übernimmt der Veranstalter keine Verantwortung oder Haftung.
Die Teilnehmenden haften für alle Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung dieser Teilnahmebedingungen oder durch Missbrauch der bereitgestellten Ressourcen entstehen. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Datenschutzverletzungen behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor.
Die Teilnehmer garantieren, dass ihre Beiträge frei von Rechten Dritter sind und keine geistigen Eigentumsrechte verletzen.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Von einem Teilnehmer gestellte abweichende Bedingungen, die diesen Teilnahmebedingungen widersprechen, sind unwirksam.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; dies gilt nicht im Verhältnis zu Verbrauchern mit ständigem Aufenthalt im EU-Ausland in Bezug auf solche gesetzlichen Regelungen im nationalen Recht des Teilnehmers, von denen nicht durch Vertrag abgewichen werden darf.
(3) Sollten sich einzelne Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt bleiben.
(4) Ist der Teilnehmer Kaufmann oder Körperschaft des öffentlichen Rechts, so vereinbaren die Parteien den Bezirk des Amtsgerichts Mainz als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Streitigkeiten.
(5) Der Veranstalter ist nicht verpflichtet und auch nicht auf freiwilliger Basis bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilzunehmen.