Compliance

  1. Rechtmäßiges Verhalten: Alle für die Organisation (IDG RLP) tätigen Personen sind zur Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Normen verpflichtet. Rechtsverstöße und regelwidriges Verhalten sind auszuschließen. Jede Handlung, die erkennbar darauf abzielt, gesetzliche, behördliche oder interne Richtlinien zu umgehen, ist unzulässig.
     
  2. Verantwortung für das Ansehen der Organisation trägt jede/r Beschäftigte durch das persönliche Auftreten, Handeln und Verhalten. Gesetzwidriges oder unangemessenes Verhalten auch nur Einzelner, kann der Organisation erheblichen Schaden zufügen.
     
  3. Verbot von Diskriminierung:  Alle Beschäftigten der Organisation haben sich gegenüber Meldern, Patienten, Kunden, Geschäftspartnern und Beschäftigten fair und respektvoll zu verhalten. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind unzulässig und werden nicht toleriert.
     
  4. Datenschutz: Vertrauliche und personenbezogene Daten, die nicht zur Kenntnisnahme durch Dritte bestimmt sind, sind vor Missbrauch zu schützen. Die Erhebung, Nutzung und Verarbeitung ist nur unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzregeln zulässig. Beim Umgang mit personenbezogenen Daten ist grundsätzlich jede/r Beschäftigte, Melder, Patient und Geschäftspartner vor einer Beeinträchtigung zu schützen.
     
  5. Vorteilsangebote und Vorteilsannahmen: Das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von unmittelbaren oder mittelbaren Vorteilen, die dazu geeignet sind, objektive und faire Entscheidungen zu beeinflussen, ist nicht erlaubt. Annahmen von Vorteilen in Bezug auf die Beschäftigung in der Organisation sind nicht gestattet.
     
  6. Antikorruptionsprinzipien:  Zur Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken sind die Antikorruptionsprinzipien einzuhalten. Das Trennungsprinzip erfordert eine klare Trennung zwischen Zuwendungen und etwaigen Umsatzgeschäften. Das Transparenzprinzip verlangt die Offenlegung von Zuwendungen gegenüber dem Arbeitgeber. Das Dokumentationsprinzip erfordert, dass alle entgeltlichen und unentgeltlichen Leistungen an die Organisation oder deren Beschäftigte schriftlich dokumentiert werden.  Das Äquivalenzprinzip bestimmt, dass Leistung und Gegenleistung in einem angemessenen Verhältnis zueinanderstehen müssen.
     
  7. Kooperationspartner: Die Beziehungen zu Kooperationspartnern haben unter strikter Beachtung der Antikorruptionsprinzipien zu erfolgen.
     
  8. Eigentum der Organisation ist insbesondere vor Verlust, Beschädigung und Diebstahl zu schützen. Zum Eigentum gehören Sachwerte und immaterielle Werte (z. B. geistiges Eigentum, entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte wie Patente oder Warenzeichen, ähnliche Rechte und Werte (z. B. Domain-Name), Lizenzen, Software). Eine private Nutzung ist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers sowie unter Beachtung der Nutzungsentgeltregelungen gestattet. Eine Nutzung für illegale oder sonst unzulässige Zwecke ist nicht erlaubt.
     
  9. Beschwerde und Hinweise können Beschäftigte gegenüber den zuständigen Abteilungs- und Geschäftsbereichsleitungen, gegenüber der Geschäftsleitung oder der Compliance-Beauftragten vortragen. Umstände, die auf einen Verstoß gegen diese Leitlinie hindeuten, sind der Compliance-Beauftragten zu melden.
     
  10. Compliance-Beauftragte der Organisation ist Frau Heike Haenlein.